§ 18 Abs 1 Z 2 lit b GebAG (Zeugengebühr; Entschädigung für Zeitversäumnis; Verdienstentgang, Begriff; Beauftragung kann zu einem Verdienstentgang führen; Dringlichkeit und Terminisierung der Arbeiten, Zumutbarkeit, die Arbeiten selbst zu machen; Vertretung bei einer dringlichen Arbeit)
§ 18 Abs 1 Z 2 lit c GebAG (angemessene Kosten für einen notwendigerweise zu bestellenden Stellvertreter; Ziviltechniker)