§ 6 Abs 1 Z 3 BetriebsO für nichtlinienmäßigen Personenverkehr 1994, BGBl 951/1993 (Ausstellung eines Taxilenkerausweises, Voraussetzungen; Vertrauenswürdigkeit nachweislich während der letzten 5 Jahre)
§ 13 Abs 1 BetriebsO für nichtlinienmäßigen Personenverkehr 1994, BGBl 951/1993 (amtswegige Zurücknahme des Ausweises, Voraussetzungen; wenn Voraussetzungen gem § 6 nicht mehr gegeben)