§ 31 Abs 2 ASchG (Bestellung eines Bevollmächtigten)
§ 31 Abs 5 ASchG (Strafbarkeit der Arbeitgeber neben ihren Bevollmächtigten, wenn Übertretung mit ihrem Wissen begangen bzw bei fehlender Sorgfalt bei Auswahl oder Beaufsichtigung; stichprobenartige Besuche unzureichend; Kontrollsystem, Mitwirkungspflicht)