§ 6 Abs 2 AufenthaltsG (Aufenthaltsbewilligung, Antragstellung vom Ausland; Verlängerungsantrag vom Inland nicht bei unrechtmäßigem Aufenthalt)
§ 13 Abs 1 AufenthaltsG (Übergangsbestimmung, rechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet bei Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes, Antrag auf Bewilligung, sinngemäße Anwendung der für Verlängerungen von Bewilligungen geltenden Vorschriften; keine Anwendung bei unrechtmäßigem Aufenthalt)