§ 5 KJBG (Verbot, Kinder zu Arbeiten heranzuziehen; Begriff des Arbeitens; Tätigkeit des Minderjährigen in der Küche eines Gastgewerbebetriebes)
VwGH 25.11.1994, 94/02/0225
Für die Frage, ob die Minderjährige im Betrieb des Mitbet zu Arbeiten herangezogen wurde, ist entscheidend, ob sie in den ArbProzess in irgendeiner Form eingegliedert gewesen ist, was voraussetzt, dass sie in Bezug auf von ihr vorzunehmende Verrichtungen Weisungen unterstellt war. Sollten die vom Mitbet aufgestellten Behauptungen, die Minderjährige habe sich nur in den Betriebsräumlichkeiten aufgehalten, um Beobachtungen hins der in einem solchen Betrieb zu verrichtenden Arbeiten zu machen, und sie habe aus freien Stücken - probeweise und um Erfahrungen zu sammeln - einzelne Handgriffe versucht, so könnte ihre Tätigkeit in der Tat nicht als Arbeit angesehen werden. Ob dies freil der Fall war oder ob der in der Anzeige geschilderte, von der ErstBeh und vom bfd BMAS übernommene Sachverhalt zutrifft, kann aufgrund der Sachverhaltsfeststellungen der bel Beh nicht beantwortet werden.