§ 17 Abs 1 FrG (Ausweisung)
§ 19 FrG (Schutz des Privat- und Familienlebens, Eingriffe ins Privatleben nur bei unmittelbaren Folgen auf Verbot in Österreich zu bleiben; drohende Verfolgenshandlungen im Heimatland sind keine solchen Eingriffe)
VwGH 03.11.1994, 94/18/0660