§ 13 Abs 1 AufenthaltsG (Übergangsbestimmung; Antragstellung spätestens mit Ablauf der Geltungsdauer der Aufenthaltsberechtigung, Fristversäumung, Berücksichtigung der Gründe, keine, Toleranzgewährung, keine)
VwGH 06.10.1994, 94/18/0631
Im InstZug wurde der A des Bf auf Erteilung einer AufenthaltsBew § 13 Abs 1 des AufenthaltsG abgewiesen.