§ 41 Abs 1 FrG (Schubhaft, ua Sicherung des Verfahrens zur Erlassung eines Aufenthaltsverbotes oder Ausweisung; Unabhängigkeit von Verfahren zur Feststellung der Unzulässigkeit der Abschiebung)
§ 54 FrG (Feststellung der Unzulässigkeit der Abschiebung in einen bestimmten Staat)