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UFS: Verspäteter Wiedereinsetzungsantrag bei Versäumung der Offenlegungsfrist im Rahmen des StiftEG

SteuerrechtJudikaturMMag. Dr. Ernst Marschner LL.M.ZfS (Index) 2014, 47 - 51 Heft 1 v. 1.3.2014

Normen: § 2 Abs 1 lit b StiftEG; § 3 Abs 1 StiftEG; § 13 KStG; § 308 Abs 1 BAO

Schlagwörter:

Privatstiftungssteuerrecht; Privatstiftung; Wiedereinsetzung; Antrag; Offenlegung; Stiftungseingangssteuer; Einreichung; Steuererklärungen; Rechtzeitigkeit; Frist; Versäumung; steuerlicher Vertreter;

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