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Ein Stiftungsprüfer pro Privatstiftung

Judikatur - OGHStiftungswesenMag. Dr. Klaus OberndorferZfS (Index) 2013, 186 - 188 Heft 4 v. 1.12.2013

Normen: § 88 Abs 1 WTBG; § 271 HGB idF BGBl I Nr 97/2001; § 15 A-QSG

Schlagwörter:

Privatstiftung; Stiftungsprüfer; Anzahl; mehrere; gleichzeitig; Funktionsdauer; Abschlussprüfer; Wirtschaftsprüfungsgesellschaft; Stiftungsurkunde; Wirtschaftsprüfer; Bestellung; Funktionsperioden; Wechsel;

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