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UFS Wien: Vermögenswidmungen an eine nach ihrer tatsächlichen Gebarung gemeinnützigen Stiftung sind steuerpflichtig!

SteuerrechtJudikaturao. Univ.-Prof. Dr. Friedrich Fraberger, MMag. Michael PetritzZfS (Index) 2013, 155 - 158 Heft 3 v. 1.9.2013

Normen: § 15 Abs 1 Z 14a ErbStG; § 15 Abs 1 Z 14 lit a ErbStG; § 1 Abs 6 Z 1 1. TS StiftEG; Rz 114 VereinsR 2001; §§ 34 ff BAO; § 39 Z 1 und Z 2 BAO; § 41 Abs 1 BAO

Schlagwörter:

Vermögenswidmungen; gemeinnützige; Stiftung; Steuerpflicht; Befreiung; Privatstiftung; Schenkungssteuer; Satzung; Nachstiftung; Stifter; Gemeinnützigkeit; Stiftungszweck; unmittelbare Förderung; Satzung; Zwecke; Stiftungsdokumente; Gewinnstreben; nicht; Stiftungserklärung; begünstigte;

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