Normen: § 22 BAO
Schlagwörter:
Abgabenrecht; Familienstiftung; Gewinnverlagerung; liechtensteinische; Missbrauch; Privatstiftung; Begünstigte; Gewinnscheinvereinbarung; GmbH; Steueroase; Körperschaftsteuer; verdeckte Gewinnausschüttung; ungewöhnliche und unangemessene Gestaltung; nicht fremdüblich; Gewinnscheinzahlungen; transparente; Finanzstrafrecht; Stiftungswesen; intransparente;