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Vertrauensrechtfertigender Tatbestand muss bei Gesamtvertretung von allen Kollektivvertretungsbefugten gesetzt werden - auch bei der Privatstiftung

ZivilrechtJudikaturMag. Petra Hager, RAAZfS (Index) 2012, 126 - 128 Heft 3 v. 1.9.2012

§ 502 ZPO; § 41 Abs 1 ZPO; § 50 Abs 1 ZPO

Gegenständlicher Entscheidung wohnt die Frage inne, ob eine Anscheinsvollmacht für eine Kollektivvertretungsbefugnis einer Privatstiftung vorliegt. Hat der Vertretene einen Rechtsschein gesetzt, auf den ein Dritter vertrauen konnte?

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