ߧ 71 Abs 3 AußStrG; § 34 PSG; § 33 Abs 2 PSG
Mit seiner Entscheidung wendet sich der OGH der Frage zu, inwieweit ein Vorbehalt des Widerrufs in der Stiftungsurkunde und folglich auch der Verzicht auf dieses Recht der erneuten Aufnahme eines Änderungsrechts entgegensteht. Unter welchen gegebenen Voraussetzungen kann ein solches Änderungsrecht überhaupt entstehen?