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UFS: Grunderwerbsteueräquivalent ertragsteuerlich abzugsfähig

SteuerrechtJudikaturAnm. v. MMag. Dr. Ernst Marschner LL.M., StB, Universitätslektor, Schriftleiter ZfS (Bereich Abgabenrecht)ZfS (Index) 2011, 87 - 89 Heft 2 v. 1.6.2011

§ 12 Abs 1 Z 6 KStG; § 20 Abs 1 Z 6 EStG; § 3 GrEStG; § 8 ErbStG

In seiner Entscheidung vom 19.1.2011 stellt der UFS klar, inwieweit es sich beim sog. Grunderwerbsteueräquivalent um eine Personensteuer handelt und, ob dieses iR der Körperschaftsteuer zum Abzug gebracht werden kann. Mit einer Anmerkung von Marschner, der darin kurz auf Fragen im Bezug auf die Stiftungseingangssteuer eingeht.

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