Zusammenfassung: Marschner stellt die Änderungen im KörperschaftssteuerG vor, die durch das AbgÄG 2010 in Kraft getreten sind. Die Änderungen betreffen u.a. die Offenlegungsvorschriften und zum anderen die Einschränkung bei der Erstattung der Zwischensteuer.
Rechtsgrundlagen: § 13 KStG; AbgÄG 2010