Zusammenfassung: Der Autor behandelt in seinem Beitrag die Folgen eines Widerrufs einer Privatstiftung und der damit verbundenen Übertragung einer ausschließlich privat genutzten Liegenschaft nach Inkrafttreten des Schenkungsmeldegesetzes 2008. Er unterscheidet dabei die beiden Fälle, dass die Liegenschaft vor bzw nach Inkrafttreten des SchenkMG 2008 zugewendet wurde. Es wird zunächst Überblick über den Widerruf aus stiftungsrechtlicher Sicht gegeben und sodann auf die zentrale Fragestellung eingegangen. Wie hat die Rückübertragung zu erfolgen?

