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Judikatur - Zivilrecht: Verzicht eines Stifters auf vorbehaltene Gestaltungs- und Änderungsrechte

StiftungswesenZfS (Index) 2007, 75 - 78 Heft 3 v. 1.11.2007

§ 3 Abs 2 PSG; § 35 Abs 3 PSG; § 33 Abs 3 PSG; § 13 PSG

Der Verzicht eines Stifters auf eine vorbehaltene Gestaltungs- oder Änderungsbefugnis ist als registrierungspflichtige Abänderung der Stiftungsurkunde zu qualifizieren, die die Einwilligung der anderen Stifter erfordert.

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