Zusammenfassung: Die Österreichische Gewerkschaftliche Solidarität Privatstiftung stellt keine unzulässige Selbstzweckstiftung dar, an der Mitglieder des ÖGB Begünstigtenstellung besitzen. Daher stehen ÖGB-Mitgliedern auch keine Bucheinsichts- und Auskunftsansprüche zu.
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