Der OGH legt im Sinne einer teleologischen Reduktion des § 245 HGB dar, dass die fehlende Offenlegungspflicht einer Privatstiftung bezüglich des Konzernabschlusses die Tochtergesellschaft nicht von der Verpflichtung zur Erstellung und Veröffentlichung des Konzernabschlusses entlastet.
OGH 21.12.2005, 6 Ob 254/05d