Zusammenfassung: Die Autoren nehmen Bezug auf das Verbandsverantwortlichkeits- und das Abgabenänderungsgesetz 2005, die beide eine strafrechtliche Haftung auch für Privatstiftungen statuieren und diskutieren die Implementierung verschiedener möglicher Kontrollmodelle zur Eindämmung des Risikos einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit. In diesem Zusammenhang erläutern sie auch, welche negativen Folgen die Verhängung einer Verbandsgeldbuße nach sich ziehen würde und geben eine Übersicht über die Kontrollbefugnisse des Stifters.