Zusammenfassung: Die Autorin beschreibt einleitend, welche rechtlichen Vorgaben und Grenzen bei der Errichtung und Besetzung eines Begünstigtenbeirats zu berücksichtigen sind und prüft darauf aufbauend, ob die Unvereinbarkeitsregelung des § 23 Abs 2 PSG, der die mehrheitliche Besetzung des Aufsichtsrats einer Privatstiftung mit Begünstigten verbietet, analog auch bei einem aufsichtsratsähnlichen Beirat zugrundezulegen ist. Abschließend weist sie darauf hin, dass die Innehabung faktischer Geschäftsführungsagenden des Beirats eine Umgehung der Unvereinbarkeitsbestimmung des § 15 abs 2 PSG begründen könnte.