Am 29.12.2025 veröffentlichte das Bundesfinanzgericht ein Urteil zur Anrechnung einer ausländischen Erbschaftsteuer auf die österreichische Stiftungseingangssteuer. In diesem Fall wurde ein Antrag gem § 48 BAO (jetzt § 48 Abs 5 BAO) beim Bundesminister für Finanzen (BMF) auf Anrechnung spanischer Erbschafts- bzw Körperschaftsteuer auf die österreichische Stiftungseingangssteuer gestellt. Der BMF hat diesen Antrag abgewiesen, sodass das Verfahren durch das BFG entschieden wurde. Eine Revision beim VwGH wurde bislang nicht eingebracht.

