Der BFH hat in seiner im April 2025 veröffentlichten Entscheidung1 kontrovers diskutierte Fragen zur laufenden Besteuerung von Familienstiftungen und Trusts in Deutschland zugunsten der Steuerpflichtigen geklärt. Im zugrunde liegenden Fall ging es um eine Familienstiftung, die nach dem Recht der Schweizerischen Eidgenossenschaft gegründet wurde und ihren Sitz in der Schweiz hatte. Die Destinatäre dieser Stiftung waren in Deutschland steuerpflichtig. Die deutsche Finanzverwaltung rechnete dem deutschen Destinatär im Rahmen der Zurechnungsbesteuerung Einkünfte nach § 15 des deutschen Außensteuergesetzes (AStG) zu.

