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OGH: Zur Abberufung des Stiftungsvorstandes, der den Beirat abberufen wollte

JudikaturZivilrechtFlorian HaslwanterZFS 2024, 33 Heft 1 v. 15.5.2024

Deskriptoren: Vorstand; Beirat; Abberufung; vertretbare Rechtsansicht; Rechtsgutachten; Kontrolldefizit.

Normen: § 27 Abs (2) PSG, § 17 Abs (2) PSG

Darin, dass der Vorstand damals den Rechtsweg beschritt, kann keine grobe Pflichtverletzung erkannt werden, muss es doch – vor allem bei unklarer Sach- und Rechtslage – dem Vorstand unbenommen bleiben, das Gericht als dafür berufenes Entscheidungsorgan anzurufen.

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