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Untreue und Begünstigung des Stiftungsrats – zugleich Replik auf Mayerhöfer, LJZ 4/22, 249

AufsätzeZivilrechtDr. David Christian BauerZFS 2024, 4 Heft 1 v. 15.5.2024

Eine vom Stiftungszweck nicht gedeckte Einsetzung eines Stiftungsrats als Begünstigter verwirklicht bereits den objektiven Tatbestand der Untreue. Spätestens mit der ersten Ausschüttung an diesen Stiftungsrat ist die Untreue jedenfalls verwirklicht.

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