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VfGH erteilt dem Abzug der Stiftungseingangswerte bei Auflösung einer Privatstiftung eine Absage

JudikaturAbgabenrechtFriedrich Fraberger , Viktoria KrausZFS 2020, 132 Heft 4 v. 5.12.2020

Deskriptoren: Auflösung; Privatstiftung; Stiftungseingangswerte.

Normen: § 27 Abs 5 Z 8 EStG, § 27 Abs 5 Z 9 EStG

Wird eine Privatstiftung aufgelöst, so können die Stiftungseingangswerte nicht von der Letztzuwendung in Abzug gebracht werden; der Fall der Auflösung ist nicht mit jenem eines Widerrufes vergleichbar.

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