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OGH: Zur Vertretung der Vorstiftung bei Ableben eines Stiftungsvorstandes11Zwischenüberschriften sind redaktionell eingefügt (nichtamtlich). Der Sachverhalt und die Beurteilung des Erst- und des Berufungsgerichtes ergeben sich aus der Entscheidung des OLG Wien vom 20.11.2018, 12 R 37/18a und werden diese hier zum besseren Verständnis der Entscheidung überblicksmäßig wiedergegeben.

JudikaturZivilrechtZFS 2019, 43 Heft 2 v. 1.6.2019

Deskriptoren: Privatstiftung; Stiftungskurator; Vertretungsbefugnis; Stiftungsvorstand.

Normen: § 8 Abs 3 PSG

Das Vertretungsrecht des Stiftungskurators nach § 8 Abs 3 Z 2 PSG ist beschränkt und durch die Bestellung der Mitglieder des (ersten) Stiftungsvorstandes auflösend bedingt.

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