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VwGH: Einfache Gebühr nach TP 12 lit e GGG bei zulässiger Kumulierung von mehreren Begehren in einem Antrag

JudikaturZivilrechtKlaus OberndorferZFS 2019, 22 Heft 1 v. 1.3.2019

Deskriptoren: Privatstiftung; Gerichtsgebühren.

Normen: § 40 PSG, TP 12 lit e GGG

Der Gesetzgeber stellte mit seiner Wortwahl in (nunmehr) Anmerkung 5 zu TP 12 GGG, wonach mit der „Pauschalgebühr“ nach TP 12 lit e Eintragungsgebühren nach TP 10 nicht abgegolten sind, klar, dass es sich bei der Gebühr nach TP 12 lit e GGG für „Verfahren nach dem Privatstiftungsgesetz“ um eine „Pauschalgebühr“ für ein solches Verfahren handelt.

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