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OGH: Zur Unterbrechung eines Abberufungsverfahrens gemäß § 27 Abs 2 PSG

JudikaturZivilrechtZFS 2018, 110 Heft 3 v. 1.9.2018

Deskriptoren: Abberufungsverfahren; Unterbrechung.

Normen: § 27 Abs 2 PSG, § 25 AußStrG, Art 6 EMRK

Die Antragstellerin ist im Abberufungsverfahren gemäß § 27 Abs 2 PSG auf ein rasches Tätigwerden des Gerichts als einzige Kontrollinstanz angewiesen. Aus diesem Grund müssen ganz besonders gewichtige Gründe vorliegen, die eine Unterbrechung des Verfahrens rechtfertigen.

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