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VwGH: Ablöse eines Wohnrechts als sonstige Leistung

JudikaturAbgabenrechtErnst MarschnerZFS 2018, 77 Heft 2 v. 1.6.2018

Deskriptoren: Wohnrecht; Fruchtgenussrecht; entgeltliche Ablöse.

Normen: § 29 Z 3 EStG

Die entgeltliche Ablöse eines Wohnrechts unterliegt (im Gegensatz zur Ablöse eines Fruchtgenussrechts) der Besteuerung mit Einkommensteuer als sonstige Leistung.

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