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VwGH: Bei Absicherung von Fremdwährungskrediten ist zwischen Zins- und Währungsrisiko zu unterscheiden

JudikaturAbgabenrechtErnst MarschnerZFS 2017, 209 Heft 4 v. 1.12.2017

Deskriptoren: Werbungskosten; Vermietung und Verpachtung; Fremdwährungskredit; Zinsrisiko; Währungsrisiko; Option.

Normen: § 16 Abs 1 EStG

Kursverluste, die im Zusammenhang mit einem Fremdwährungskredit anfallen, der für die Anschaffung einer – der Erzielung von Einkünften dienenden – Liegenschaft aufgenommen wurde, stehen – anders als Schuldzinsen für Fremdkapital – nicht in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit diesen Einkünften und sind daher nicht abzugsfähig.

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