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BFG: Gemeiner Wert von Aktien bei Kapitalerhöhung

JudikaturAbgabenrechtErnst MarschnerZFS 2016, 137 Heft 3 v. 1.9.2016

Deskriptoren: Gemeiner Wert; Stiftungseingangssteuer; Gesellschaftsteuer.

Normen: § 13 Abs 2 BewG, § 7 Abs 1 KVG, § 1 Abs 5 StiftEG

Werden im Rahmen einer Kapitalerhöhung Aktien gegen Barzahlung an fremde Dritte (institutionelle Investoren) ausgegeben, handelt es sich bei einem solchen Veräußerungsvorgang um einen zur Ableitung des gemeinen Wertes grundsätzlich geeigneten „Verkauf“ iSd § 13 Abs 2 BewG.

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