Deskriptoren: Privatstiftung; Rechtsanwalt; Standes- und Disziplinarrecht.
Normen: § 21c RAO
Der Ausschluss der Privatstiftung aus einer Rechtsanwalts-GmbH gegen ihren Willen ist dem disziplinarbeschuldigten Rechtsanwalt trotz Vorliegen eines wichtigen Grundes mangels gesellschaftsvertraglicher Regelung verwehrt.