Deskriptoren: Privatstiftung; Vermietung; Umsatzsteuer; Vorsteuer; Luxusvilla.
Normen: § 2 Abs 1 UStG, § 15 Abs 3 EStG
Die Überlassung eines Grundstückes, das die Stifter unter Vorbehalt eines Wohnrechts der Privatstiftung geschenkt haben, stellt keine unternehmerische Tätigkeit dar. Daher steht kein Vorsteuerabzug zu.