Deskriptoren: Privatstiftung, Stiftungserklärung, Stifter, Änderungsrecht.
Normen: PSG § 3 Abs 2, PSG § 33
Der Oberste Gerichtshof schließt sich der in der Literatur vorgenommenen überzeugenden Unterscheidung zwischen „inhaltlichen“ Beschränkungen und bloßen „Modalitäten“ der Ausübung des Änderungsrechts an.