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Voraussetzungen einer Änderung der Stiftungserklärung durch den Stiftungsvorstand

JudikaturZivilrechtAlexander Hasch , Johannes WolfgruberZFS 2015, 23 Heft 1 v. 1.3.2015

Deskriptoren: Privatstiftung, Stiftungserklärung, geänderte Verhältnisse.

Normen: PSG § 33

Selbst wenn sich die Stifter das Recht, die Stiftungserklärung zu ändern, für bestimmte Fälle vorbehalten haben und für andere nicht, hat der Vorstand das subsidiäre Änderungsrecht gemäß § 33 Abs 2 Satz 2 PSG nur insoweit nicht, als die Stifter sich die Änderung vorbehalten haben.

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