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BFG: Anrechnung von Zwischenkörperschaftsteuer aus Zeiträumen bis 2010 ab der Veranlagung 2011

JudikaturAbgabenrechtErnst MarschnerZFS 2014, 207 Heft 4 v. 1.12.2014

Normen: KStG § 13 Abs 3, KStG § 24 Abs 5

Sind die Zuwendungen an Begünstigte höher als die zwischensteuerpflichtigen Einkünfte, kann ab der Veranlagung 2011 der Unterschiedsbetrag nur mit 12,5% entlastet, soweit die bis 2010 angefallenen Zwischensteuern erstattet werden. Es hat daher ein Vergleich der Bemessungsgrundlagen und nicht der (fiktiven) Steuerbeträge zu erfolgen.

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