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Zuwendungen aus einer Privatstiftung erhöhen die Unterhaltsbemessungsgrundlage des Begünstigten

JudikaturZivilrechtDominik ZoblZFS 2014, 122 Heft 3 v. 1.9.2014

Normen: ABGB § 94

Zuwendungen aus einer Privatstiftung stellen ein tatsächliches Einkommen dar, das unmittelbar in die Unterhaltsbemessung einfließt, wobei es keinen Unterschied macht, ob die Privatstiftung vom Unterhaltspflichtigen selbst errichtet wurde oder ob er die Zuwendungen als Begünstigter einer „fremden“ Privatstiftung erhält.

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