Normen: PSG § 15, PSG § 23
Bei der Beurteilung eines Beirats einer Privatstiftung vor dem Hintergrund der §§ 15, 23 PSG geht es nicht nur um dessen „Aufsichtsratsähnlichkeit“, sondern auch um dessen „Vorstandsähnlichkeit“, also um die Frage, inwieweit dem Beirat Vorstandsfunktionen übertragen werden können beziehungsweise inwieweit der Vorstand durch Kompetenzen eines anderen Organs in seiner Funktion eingeschränkt werden darf.