Im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens1 hat der EFTA-Gerichtshof zu entscheiden, ob die Anwendung der norwegischen Regelungen betreffend „Controlled Foreign Companies“ (CFC) gegen die Niederlassungs- oder Kapitalverkehrsfreiheit nach Art 31 bzw 40 des EWR-Abkommens verstoßen, wenn sie auf norwegische Begünstigte eines liechtensteinischen Trusts angewendet werden. Zum Zeitpunkt der Drucklegung ist die Entscheidung des EFTA-Gerichtshofes noch ausstehend.