Die Regierung hat am 29.4.2014 die Regierungsvorlage zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes beschlossen.1 Damit reagiert der Gesetzgeber auf die verfassungswidrige Verwendung des dreifachen Einheitswertes bei Grundstückstransaktionen ohne Gegenleistung.2 Die Auswirkungen auf Privatstiftungen werden im folgenden Beitrag betrachtet.3