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UFS: Verspäteter Wiedereinsetzungsantrag bei Versäumung der Offenlegungsfrist im Rahmen des StiftEG

Abgabenrechtliche RechtsprechungErnst MarschnerZFS 2014, 47 Heft 1 v. 1.3.2014

Eine Privatstiftung hat nicht innerhalb der vom Stiftungseingangsteuergesetz vorgesehenen Frist die Offenlegung der Gründungsdokumente vorgenommen. Der gegen die erhöhte Stiftungseingangsteuer eingereichte Wiedereinsetzungsantrag blieb erfolglos.

UFS, 30.10.2013, RV/0300-I/11
(Abweisung)

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