Der UFS Wien hat erkannt, dass die Errichtung einer liechtensteinischen vermögensverwaltenden Stiftung mit Mandatsvertrag im Jahr 1994 und die Nichtversteuerung der daraus resultierenden Kapitalerträge in den Folgejahren Abgabenhinterziehung darstellt
UFS, 30.08.2013, RV/2893-W/09
(Abweisung)