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Eintragung des Endes einer Organperiode gesetzwidrig

Zivilrechtliche RechtsprechungZFS 2013, 203 Heft 4 v. 1.12.2013

OLG Linz, 16.05.2012, 6 R 77/12d

Darstellung des Sachverhaltes:

Gemäß Punkt IX. dritter Absatz der Stiftungsurkunde sind die Vorstandsmitglieder jeweils auf unbestimmte Zeit, längstens aber für die Dauer von drei Jahren bestellt, soferne im Bestellungsbeschluss nichts anderes geregelt ist.

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