OGH, 28.08.2013, 6 Ob 144/13i
Darstellung des Sachverhalts:
Mit Beschluss des Erstgerichts vom 20. April 2011 wurde eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – entsprechend den Bestimmungen der Stiftungsurkunde – auf unbestimmte Zeit zum Stiftungsprüfer bestellt. Diese Gesellschaft hat ebenso wie die Privatstiftung ihren Sitz in der Stadt Salzburg.