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Kein Insolvenz-Entgelt für einen Stifter infolge analoger Anwendung des § 1 Abs 6 Z 2 IESG

Zivilrechtliche RechtsprechungNicole Frais-Huber , Christian HuberZFS 2013, 133 Heft 3 v. 1.9.2013

OGH, 29.04.2013, 8 Ob S 3/13v

OGH, 29.04.2013, 8 Ob S 2/13x

Darstellung des Sachverhalts

Die beiden Kläger waren vom 1.1.2007 bis 25.9.2011 bzw. 16.12.2010 bis 5.8.2011 bei der späteren Schuldnerin, über deren Vermögen am 16.9.2011 der Konkurs eröffnet wurde, als Angestellte beschäftigt. Verfahrensgegenstand ist jeweils der Anspruch auf Insolvenz-Entgelt für die Monate Juli bis August bzw. September 2011 samt anteiligen Sonderzahlungen, Kündigungsentschädigung, Urlaubsersatzleistung, Zinsen und Anmeldegebühren.

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