Eine verdeckte Ausschüttung einer GmbH an die Privatstiftung ist steuerfrei. Gelangt diese Ausschüttung jedoch an den Begünstigten der Stiftung, liegt (zusätzlich) eine steuerpflichtige verdeckte Zuwendung der Stiftung vor.
VwGH, 21.02.2013, 2009/13/0257
(Abweisung)