Die Privatstiftung ist jährlich zur Abgabe der Körperschaftsteuerklärung und in diesem Zusammenhang zur Einreichung des Berichts des Stiftungsprüfers verpflichtet. Die Erfüllung dieser Pflichten kann durch Verhängung von Zwangsstrafen erzwungen werden.
UFS, 26.11.2012, RV/2072-W/11
(Teilweise Stattgabe)