Art 19 EUV; Art 251 ff AEUV
EuGH: anhaltend hohe Zahl neu eingegangener RS trotz der Weiterleitung von 65 Vorabentscheidungsersuchen an das EuG; intensive Rechtsprechungstätigkeit mit einer Zahl erledigter RS, die in etwa der seit 2021 verzeichneten entspricht. Verkürzung der durchschnittlichen Verfahrensdauer (16,7 gegenüber 17,7 Monaten im Jahr 2024); hohe Zahl von Vorabentscheidungsersuchen aus Italien und Polen.

